Ostergottesdienste nur mit negativem Coronatest

Der Krisenstab im Pastoralen Raum hat Freitag nach langer und kontrovers geführter Diskussion, ob Präsenzgottesdienste an den Osterfeiertagen stattfinden können/sollen, folgendes beschlossen:

Die Gottesdienste werden stattfinden.

Dazu wurden vier Regeln aufgestellt:

  1. Bei jedem Gottesdienstteilnehmer / jeder Gottesdienstteilnehmerin wird an Palmsonntag vor Eintritt in die Kirche Fieber gemessen.
  2. Jeder Gottesdienstteilnehmer / jede Gottesdienstteilnehmerin muss ab Gründonnerstag einen negativen Coronatest vorweisen, um an den Gottesdiensten teilnehmen zu können. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  3. Die liturgischen Dienste führen im Vorfeld der Gottesdienste einen Schnelltest in einem Testzentrum oder bei sich selbst einen Selbsttest durch.
  4. Die Teilnehmerzahl wird nochmal um 30% verringert.

Die Gottesdienste, für die eine Anmeldung erforderlich ist, sind wie folgt:

Palmsonntag, 27. März:
09.45 Uhr Heilig Kreuz
09.45 Uhr St. Bonifatius
11.15 Uhr Heilig Geist
11.15 Uhr St. Elisabeth

Gründonnerstag, 01. April:
18.00 Uhr Heilig Kreuz
20.00 Uhr Heilig Geist
20.00 Uhr St. Bonifatius
20.00 Uhr St. Elisabeth

Karfreitag, 02. April:
15.00 Uhr Heilig Geist
15.00 Uhr Heilig Kreuz
15.00 Uhr St. Bonifatius
15.00 Uhr St. Elisabeth

Karsamstag, 03. April:
21.00 Uhr Heilig Geist
21.00 Uhr Heilig Kreuz
21.00 Uhr St. Bonifatius

Ostersonntag, 04. April:
05.30 Uhr St. Elisabeth
09.45 Uhr Heilig Kreuz
09.45 Uhr St. Bonifatius
11.15 Uhr Heilig Geist
11.15 Uhr St. Elisabeth

Ostermontag, 05. April:
09.45 Uhr Heilig Kreuz
09.45 Uhr St. Bonifatius
11.15 Uhr Heilig Geist
11.15 Uhr St. Elisabeth