Die Kirchenvorstände der jeweiligen Pfarreien Heilig Geist, Heilig Kreuz, Sankt Bonifatius und Sankt Elisabeth ordnen hiermit die Wahl zum Kirchenvorstand für die jeweiligen Pfarreien Heilig Geist, Sankt Bonifatius, Sankt Elisabeth und der Pfarrvikarie Heilig Kreuz am 08./09. November 2025 an.
Die Wahl wird gemäß der Wahlordnung im Erzbistum Paderborn in hybrider Form durchgeführt, das heißt, es ist möglich, entweder digital abzustimmen oder per Briefwahl. Nähere Ausführungen dazu erhalten alle Wahlberechtigten rechtzeitig oder können schon auf der Homepage des Erzbistums eingesehen werden: www.erzbistum-paderborn.de.
Wichtig: Wer in der Pfarrgemeinde, in der sie/er ihren/seinen Wohnsitz hat, nicht abstimmen/wählen möchte, muss im Pfarrbüro selbst dafür Sorge tragen, dass sie/er aus dem entsprechenden Wählerverzeichnis gestrichen wird und in das Wählerverzeichnis der Pfarrei aufgenommen wird, in der sie/er wählen möchte. Voraussetzung: Die/der Wahlberechtigte muss ihren/ seinen Wohnsitz in der städtischen Kommune haben, in der auch die Kirchengemeinde sich befindet.
Dies gilt sowohl für das aktive als auch für das passive Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht (wählen dürfen) liegt bei 16 Jahren, dass passive Wahlrecht (gewählt werden) bei 18 Jahren.
Über das weitere Procedere werden Sie immer zeitnah informiert.
Dieter J. Aufenanger
Pfarrer und Leiter PR Am Hagener Kreuz
