Maskenpflicht in Gemeinderäumen

Die neuen Corona-Regeln der Stadt Hagen und des Landes NRW betreffen auch unsere Gemeindehäuser. Hier besteht bei allen Veranstaltungen, auch bei Gremien-Sitzungen und Konferenzen, die Plicht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Die Gemeindehäuser sind nur für notwendige Sitzungen und Treffen, die die Regelungen der aktuellen Corona-Schutzverordnung einhalten, geöffnet.

Auch in der Kirche muss während des Gottesdienstes ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.